UNSERE DOMIZILE

Preise & Regeln

 Ferienhaus &

Ferienwohnungen

Insgesamt stehen Euch ein Ferienhaus mit vier und zwei Apartments mit zwei Betten bzw. 2 + 2 Betten zur Verfügung, ideal für Familien oder Paare (mit und ohne Kind). Die beiden kleineren Wohnungen liegen nebeneinander und können auch zusammen angemietet werden.

Hier findet ihr unsere Preise, Regeln und die allgemeinen Vertragsbestimmungen

Ferienhaus „Alte Kate“

Saison 2024 - alle Preise inklusive Bettwäsche und Handtücher

Saisonzeiten

Belegung

1. Woche / 2 Pers.

Ab 2. Woche / 2 Pers.

01.06. – 06.10.2024 wochenweise So.-So. 840,- € / Woche 756,- € / Woche
übrige Zeiten min. 3 Nächte* 120,- € / Nacht*

Je weitere Person 10,- €/Nacht bis eine Woche. Ab der zweiten Woche 9,- €/Nacht.

Alle Preise zzgl. 90,- € Endreinigung

*Minderbuchung weniger als 3 Nächte: Zzgl. 5,– €/Person + Nacht

Ferienwohnung „Bungsbergblick“

Saison 2024 - alle Preise inklusive Bettwäsche und Handtücher

Saisonzeiten

Belegung

Bis 1 Woche 

Ab 2. Woche

Ganzjährig

min. 3 ÜN*

80,– € / Nacht*

72,– € / Nacht

Alle Preise zzgl. 70,- € Endreinigung

*Minderbuchung weniger als 3 Nächte: zzgl. 5,– €/Person + Nacht

Ferienwohnung „Zur Milchstraße“

Saison 2024 - alle Preise inklusive Bettwäsche und Handtücher

Saisonzeiten

Belegung

Miete / 2 Pers.

Ab 2. Woche / 2 Pers.

01.04. – 30.09.2024

min. 3 Nächte*

80,- € / Nacht*

72,- € / Nacht

Je weitere Person 10,- €/Nacht. Ab der zweiten Woche 9,- €/Nacht

Alle Preise zzgl. 70,- € Endreinigung

*Minderbuchung weniger als 3 ÜN: zzgl. 5,– €/Person + ÜN

INKLUSIVE

Alle Unterkünfte beinhalten…

Kostenlose Parkplätze

Auf unserem Hof befinden sich insgesamt 4 Parkplätze zur Nutzung durch unsere Gäste.

Holzöfen/Kamine

Brennholz für Kamin und Kachelofen wird zum Selbstkostenpreis von 3 €/Korb zur Verfügung gestellt.

Küchen

Die Einbauküchen sind mit Umluftherd, Ceranfeld mit 4 Kochfeldern, Kühlschrank mit Gefrierfach, Kaffeemaschine, Toaster und Wasserkocher sowie reichlich Gläsern, Geschirr und Kochuntensilien ausgestattet.

In der „Alten Kate“ steht zudem ein Geschirrspüler zur Verfügung.

Gartenbenutzung

Die Mitbenutzung unseres Naturgartens steht jedem Gast frei. Gartenmöbel stehen bereit.

Internet

In allen Wohnungen steht kostenlos WLAN zur Verfügung.

Grundregeln

Mindestalter Hauptmieter
18 Jahre
Check-in:
Ab 15:00 des Anreisetages
Check-out:
Bis 10:00 des Abreisetages
Min. Aufenthalt: 7 Nächte in der Hauptsaison

Anreisetage

Während der Hauptsaison ist der Anreisetag der Sonntag. Dies beruht auf Wunsch und Erfahrung unserer Gäste

Nichtraucherdomizile
Auf der Terrasse / im Garten darf natürlich geraucht werden
Haustiere

Wir möchten euch bitten, vor der Reservierung die Mitnahme von Haustieren anzufragen

Partys nicht erlaubt

Zur Wahrung der erholsamen Atmosphäre auf unserem Hof sind Partys & Events bei uns nicht möglich

Allgemeine Vertragsbestimmungen

1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.

2. Nebenkosten

Wasser und Strom bzw. Gas sind im Mietpreis enthalten. Außerhlb der Heizperiode wird Brennholz mit 5 € je Korb berechnet.

Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind im Mietpreis nicht enthalten. Für den Aufenthalt im Landhaus Hobstin fällt derzeit keine Tourismusabgabe/Kurtaxe an.

3. Übergabe des Mietobjekts, Mängel

Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden sein oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter oder Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Als Mängel des Objekts gelten nur solche, die bereits am Tag des Einzugs vorhanden waren.

4. Sorgfältiger und vertragsgemäßer Gebrauch

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benutzen. Die Sorgfaltspflicht gilt auch für begleitende oder besuchende Personen. Bei anfallenden Schäden ist der Schlüsselhalter oder Vermieter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt.

5. Rückgabe des Mietobjekts

Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar und aller ausgehändigten Schlüssel zurückzugeben. Für Beschädigungen, fehlendes Inventar oder Schlüssel ist der Mieter ersatzpflichtig.

6. Mietkaution

Eine Mietkaution wird nicht erhoben.

7. Schlüssel

Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 1 Haustürschlüssel. Bei Verlust des Schlüssels ist der Vermieter berechtigt, das entsprechende Schloss auf Kosten des Mieters zu tauschen. Ein Schlüsselverlust ist dem Vermieter oder Schlüsselhalter unverzüglich zu melden.

8. Rücktritt vom Vertrag, Aufenthaltsabbruch

Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

Kündigung/Rücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietpreises

Kündigung/Rücktritt 59 Tage bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises

Kündigung/Rücktritt 29 Tage bis 15 Tage vor Mietbeginn 75% des Mietpreises

Kündigung/Rücktritt 14 Tage bis 1 Tag vor Mietbeginn 80% des Mietpreises

Kann das Ferienhaus in dem stornierten Zeitraum weitervermietet werden, wird die Entschädigung nur für den Teil des Mietpreises berechnet, der im stornierten Zeitraum nicht vermietbar ist. Der benannte Nachmieter muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Die Annahme eines Ersatzmieters behält sich der Vermieter ausdrücklich vor. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter.

9. Höhere Gewalt

Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, wird der Vermieter unter Ausschluss von Ersatzforderungen den bezahlten Betrag oder den entsprechenden Anteil rückvergüten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. Beschaffenheit des Mietobjekts

Der Mieter wurde über die Beschaffenheit des Mietobjekts ausreichend aufgeklärt und informiert. Jedoch kann der Vermieter vor Vertragsschluss eine Änderung dieser Angaben erklären, wenn dies seinem berechtigten Interesse entspricht. Hierüber ist der Mieter aufzuklären. Der Mieter ist über die ortsüblichen Gegebenheiten informiert worden.

11. Haftung

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenutzers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder anwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn, Mitbenutzer oder Besucher verursacht werden. Das Verschulden wird vermutet.

12. Aufbewahrung von Wertgegenständen

Die Aufbewahrung von Wertgegenständen im Mietobjekt erfolgt auf Risiko des Mieters. Der Vermieter haftet nicht für einen Verlust, soweit ihm nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt.

13. Grundstücksnutzung, Gerätenutzung

Dem Mieter ist das Betreten des gesamten Grundstücks gestattet, erfolgt aber stets auf eigene Gefahr. Auf dem Grundstück befindet sich ein Teich. Der Mieter ist verpflichtet, Kinder im Außenbereich dauernd zu beaufsichtigen. Eltern haften für ihre Kinder. Der Vermieter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die durch die Grundstücksnutzung oder Nutzung von Spielgeräten und Grundstücksinventar entstanden sind. Die Nutzung aller zur Verfügung stehenden Geräte (Grill etc.) erfolgt auf eigene Gefahr.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der ausschließliche Gerichtsstand ist der Ort des Mietobjekts.

15. Schriftform, Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

IHR HABT FRAGEN?

Kontaktiert uns, wir helfen euch gerne weiter!

030 32 30 44 32 30
23744 Hobstin
info@landhaus-hobstin.de